Am 23. März wurde die Anordnung der neuen Verkehrsituation im Bereich der Joachim- und Cardinalstraße bekannt gegeben. Ausgangspunkt war ein Antrag in der BVV, der eine Einbahnstraßenregelung zum Zweck der Verkehrsberuhigung vorsah. Die Cardinal- und Joachimstraße waren erheblichen Verkehrsbelastungen insbesondere im Berufsverkehr ausgesetzt, da diese Straßenzüge als Umfahrungsmöglichkeit der Bahnhofstraße gesehen wurden.
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