Anpassung des Schonvermögens und Ausbau von Anreizen im Sozialgesetzbuch

Mit zwei Anträgen zur Bezirksverordnetenversammlung am 25. März setzt sich die CDU-Fraktion einerseits für eine Gleichbehandlung der Leistungsempfänger nach SGB XII und andererseits für die Stärkung der Eigenverantwortung für Bezieher von Grundsicherung nach SGB II ein. Um soziale Härten beim Übergang von Grundsicherungsempfängern in den ergänzenden Bezug von Leistungen zu vermeiden, ist eine Anpassung der Regelungen zum „Schonvermögen“ im § 90 des SGB XII an die des § 12 des SGB II notwendig.

>>http://www.cdu-fraktion-tk.de/index.php?ka=1&ska=4&idn=23

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