Für eine Grundgesetzänderung zum Bestandsschutz der „Hilfe aus einer Hand“

Auf der Bezirksverordnetenversammlung am 25. März setzt sich die CDU-Fraktion mit einem Antrag für die Schaffung einer sicheren rechtlichen Grundlage für die gemeinschaftliche Tätigkeit der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit – und somit für den Erhalt der Argen - ein. Die CDU-Fraktion möchte das Bezirksamt dazu bewegen, sich für eine Grundgesetzänderung einzusetzen, mit deren Hilfe für die gemeinschaftlich von Arbeitsagentur und Kommune getragenen Arbeitsgemeinschaften eine sichere Zukunft geschaffen wird.

>>>http://www.cdu-fraktion-tk.de/index.php?ka=1&ska=4&idn=22

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