Nachlese: 36. Bezirksverordnetenversammlung

Gewohnt debattenreich ging am 27. August die 36. Bezirksverordnetenversammlung in ihre erste Sitzung nach der Sommerpause. 

Tagungsort war diesmal vor dem Hintergrund der coronabedingten Schutzmaßnahmen die großzügige Aula des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums in Spindlersfeld. Ein schöner und architektonisch interessanter Ort: Die Schule wurde 1928-1929 vom Bauhaus-Architekten Max Taut errichtet.

Erwartungsgemäß wurden die Anträge unserer Fraktion – Steganlagenkonzeption, Nachtbus entlang der Schnellerstraße, fahrradfreundliches Pflaster statt Asphaltdecke in der Straße Am Goldmannpark in Friedrichshagen, mehr Parkplätze durch Querparkmöglichkeit in Alt-Treptow und Ermöglichung des Linkabbiegens aus beiden Spuren der Friedrichshagener- in die Bahnhofstraße in die Köpenick – nach mehrheitlichem Abstimmungsergebnis in die jeweiligen Ausschüsse überwiesen.

Auch einige mündliche Anfragen wurden von der CDU-Fraktion eingebracht. So beispielsweise zur Zulässigkeit von Heizpilzen bei der Bewirtung im Freien, der Beleuchtung der Radwege Fürstenwalder Allee Richtung Stadtgrenze oder zu Einschulungsuntersuchungen im Bezirk.

Heizpilze, so die Antwort des Bezirksamts, werden laut BVV-Beschluss Drs. Nr. VII/1186 vom 26.5.2016 nicht mehr genehmigt. Bisher würden diesbezüglich auch keine Anträge vorliegen. Wenn dies der Fall wäre, so Rainer Hölmer (SPD), Stadtrat für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, wäre das eine „Einzelfallentscheidung“.

Wie Umwelt- und Gesundheitsstadtrat Bernd Geschanowski (AfD) mitteilte, konnten von 3.000 Einschülern im Bezirk bei einem Drittel die Einschulungsuntersuchungen vorgenommen werden, dabei wurden vor allem die sogenannten „Rücksteller“ berücksichtigt.

Keine gute Nachricht gab es für Radfahrende entlang der Fürstenwalder Allee: Aus Gründen des Naturschutzes wird das Ansinnen auf Beleuchtung des Radweges seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgelehnt. Eine Beleuchtung von Straßen und Radwegen außerhalb von Ansiedlungen, die durch ein Waldgebiet führen, sei durch die das ökologische Gleichgewicht störende Lichtemission nicht vertretbar.

    

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