Aktuelles zur Grundsteuer

Liebe Besucher,
diejenigen von Ihnen, die über Grundvermögen verfügen, haben vermutlich Ihre Grundsteuererklärung abgegeben und wenn nicht, werden Sie in Kürze vom Finanzamt kostenfrei erinnert.

Inzwischen ergehen die ersten Grundsteuerwertbescheide. Wer die Erklärung selbst erstellt hat, kann kaum prüfen, ob diese Bescheide richtig sind und mit welcher Grundsteuer bei derzeitigem Hebesatz zu rechnen ist. Das ist vermutlich politisch so gewollt. In Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern werden die Grundsteuerwertbescheide zusammen mit den Grundsteuermessbescheiden versandt. Wenn man den Grundsteuermessbescheid hat, kann man darauf den Hebesatz anwenden und erahnen, wieviel Grundsteuer beispielsweise bei dem derzeitigen Hebesatz von 810% fällig werden würde. Die konkreten Hebesätze werden 2024 vom Berliner Abgeordnetenhaus bzw. in anderen Bundesländern von der jeweiligen Gemeinde beschlossen. In Berlin sind 2 Klageverfahren gegen Grundsteuerwertbescheide beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg anhängig (3 K 3170/22 und 3 K 3018/23), die sich mit der Verfassungswidrigkeit des neuen Grundsteuergesetzes befassen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Grundsteuerwertbescheide Einspruch ein, berufen Sie sich auf die Verfassungswidrigkeit des neuen Grundsteuergesetzes. Mustereinsprüche finden Sie auch im Internet. Die Berliner Finanzämter lassen bei erfolgtem Einspruch das Verfahren nach §363 Abs. 2 S.1 und 4 AO ruhen, bis das Finanzgericht über die o.g. Klageverfahren entschieden hat. Ich bin sehr gespannt, wie das ausgehen wird.

Inhaltsverzeichnis
Nach oben